Nutzungsordnung für die Sportanlagen

 

Clubheim

Das Clubheim kann grundsätzlich von allen Mannschaften und Gruppen des SV Südkirchen für Besprechungen, Zusammenkünfte u. a. genutzt werden. Termine sind entsprechend zu koordinieren und im Clubheim-Kalender zu belegen. Veranstaltungen mit privatem Charakter sind nicht gestattet. Das Clubheim kann von den Mannschaften nach offiziellen Trainingszeiten bis 24.00 Uhr genutzt werden. Für die einzelnen Nutzungszeiten sind jeweils 2 verantwortliche Personen zu benennen. Das Clubheim ist aufgeräumt und sauber zu verlassen. Die ordnungsgemäße Nutzung ist von den Verantwortlichen durch Eintragung in der „Clubheim-Kladde“ nachzuweisen. Bei offiziellen Spielen und Veranstaltungen des SV Südkirchen liegt die Verantwortlichkeit bei der Clubheim Crew. Sie übt das Hausrecht aus. Die Regelung der Öffnungszeiten bei offiziellen Spielen und Veranstaltungen obliegt der Clubheim Crew. Getränke sind immer unmittelbar zu bezahlen. Der Verzehr eigener Getränke ist im Clubheim und auf der gesamten Sportanlage nicht gestattet. Sonderveranstaltungen, Gruppen- und Mannschaftsfeiern u. ä. sind in jedem Fall frühzeitig bei Präsidium oder Fußballvorstand anzumelden. Ausnahmeregelungen zu Punkt 6 der Hausordnung im Zusammenhang mit Sonderveranstaltungen sind mit dem Präsidium abzusprechen. Das Clubheim muss nach Sonderveranstaltungen von den jeweiligen Gruppen aufgeräumt und sauber hinterlassen werden. Für die Nutzung ist eine Gebühr von 25 Euro zu entrichten.

Sozialräume und Sportaußenanlagen

Alle Mannschaften, Gruppen und besonders die verantwortlichen Trainer und Betreuer sind zu einer verantwortungsbewussten, pfleglichen Nutzung sämtlicher Einrichtungen, Sportgeräte und Materialien verpflichtet. Die Trainer und Betreuer der jeweiligen Sportgruppen sind für einen in jeder Hinsicht sparsamen Energieverbrauch verantwortlich. Das Flutlicht ist nur bei absoluter Notwendigkeit einzuschalten und unmittelbar nach Trainings- bzw. Spielende wieder auszuschalten. Der Wasserverbrauch beim Duschen ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Das Licht ist beim Verlassen der Sozialräume sofort auszuschalten. Die Sportgeräte sind nach ihrer Nutzung an die dafür vorgesehenen Plätze zurückzustellen. Die Aufbewahrungsräume sind abzuschließen. Mobile Tore sind nach Trainings- oder Spielende vom Platz zu stellen. Witterungsabhängig kann die Nutzung der Spiel- und Trainingsflächen eingeschränkt werden. Entsprechenden Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Die Umkleide- und Duschräume sind nach ihrer Nutzung aufgeräumt und sauber zu verlassen und von den Trainern und Betreuern nach erfolgte Kontrolle abzuschließen. Treten Mängel bzw. Schäden an Einrichtungen und Gebäuden auf, so sind diese von den verantwortlichen Trainern und Betreuern unverzüglich dem Platzwart zu melden.

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